Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein „St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die Organisation eines Konzertes und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, finanzielle Mittel in Höhe von  450,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.