Sitzung: 25.04.2019 OR SAL/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0714/19
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein
„St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes, für die Organisation eines Konzertes und die in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten, finanzielle Mittel in Höhe von 450,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.