Sitzung: 11.04.2019 StR/003-01/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 9, Befangen: 0
Vorlage: 0392/19
Beschluss:
01
In der Zeit bis zum Beginn der Bauarbeiten
durch einen neuen Betreiber ermöglicht die Stadtverwaltung die gelegentliche
kulturelle Zwischennutzung des Stadtgartens durch Interessenten.
02
Die Immobilie wird in dieser Zeit nicht von
den Medien getrennt.
03
Entsprechende Anträge auf temporäre Nutzung
werden wohlwollend bearbeitet.
04
Die Möglichkeit der Zwischennutzung wird
auf geeignete Weise bekanntgemacht.