Sitzung: 10.04.2019 StR/003/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1772/17
Beschluss:
01
Das Erfurter Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (Anlage 1) wird als Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen.
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02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt unter
Zugrundelegung des Erfurter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Dialog mit
allen relevanten Akteuren ein Altstadtmarketingkonzept zur aktiven
Mobilisierung der Entwicklungspotentiale des Zentralen Versorgungsbereiches
Altstadt zu entwickeln und mit einem konkreten Maßnahmenplan und geeigneten
Instrumenten zur Umsetzung zu untersetzen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)