Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Das Erfurter Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1) wird als Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt unter Zugrundelegung des Erfurter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Dialog mit allen relevanten Akteuren ein Altstadtmarketingkonzept zur aktiven Mobilisierung der Entwicklungspotentiale des Zentralen Versorgungsbereiches Altstadt zu entwickeln und mit einem konkreten Maßnahmenplan und geeigneten Instrumenten zur Umsetzung zu untersetzen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)