Sitzung: 10.04.2019 StR/003/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0025/19
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße
Am Herrenberg" wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf
des Bebauungsplanes (Anlage 2) in seiner Fassung vom 07.03.2019 gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss Nr. 2042/12 vom 23.01.2013 neu begrenzt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes
URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am
Herrenberg" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 07.03.2019 und dessen
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Auf den festgesetzten
Grünflächen der Zweckbestimmung "Naturerfahrungsraum" ist die vertiefende Freiflächenplanung unter
Beteiligung der Bürger des Ortsteiles Urbich in einem mit dem Ortsteilrat
abzustimmenden Beteiligungsformat durchzuführen.Â
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes
und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen (Anlage 6) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)