Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) in seiner Fassung vom 07.03.2019 gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2042/12 vom 23.01.2013 neu begrenzt.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 07.03.2019 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Auf den festgesetzten Grünflächen der Zweckbestimmung "Naturerfahrungsraum" ist die  vertiefende Freiflächenplanung unter Beteiligung der Bürger des Ortsteiles Urbich in einem mit dem Ortsteilrat abzustimmenden Beteiligungsformat durchzuführen. 

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 6) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)