Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich Krämpfervorstadt, Zum Güterbahnhof / östlich der Raiffeisenstraße / südlich der Rathenaustraße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KRV706 "ICE-City Ost, Teil A" aufgestellt werden. Der Bereich des Bebauungsplanes wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereichs im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Umnutzung nicht mehr für Bahnzwecke benötigter Flächen.

-     Städtebauliche und verkehrliche Verknüpfung mit dem angrenzenden Stadtgefüge der Krämpfervorstadt unter Berücksichtigung des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt.

-     Entwicklung eines gemischt genutzten innerstädtischen Quartiers mit einem möglichen Nutzungsspektrum aus:

-     Büro- und Verwaltungsgebäude,

-     Tagungs-, Veranstaltungs- und Kongressräumlichkeiten,

-     Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

-     Schank- und Speisewirtschaften,

-     sonstige (nicht wesentlich störende) Gewerbebetriebe,

-     Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

-     Einzelhandelsnutzungen nur untergeordnet im funktionalen Zusammenhang mit sonstigen Nutzungen oder der Gebietsversorgung dienend,

-     Sicherung der Wohnnutzung im Bestand (Zum Güterbahnhof 2, 4 ,6 ,8 ,10).

-     Sicherung des Standortes "Zughafens" als Sondergebiet zur Nutzung für Kreativwirtschaft und Kulturveranstaltungen.

-     Sicherung der für Bahnbetriebszwecke verbleibenden notwendigen Flächen, Funktionen und Leitungsrechte.

-     Definition der Verkehrserschließungsanlagen und deren Anbindung an das vorhandene Straßennetz.

-     Einordnung des ruhenden Verkehrs in einem zentralen Parkhaus bzw. in gebäudebezogenen Tiefgaragen, Definition von Ein- und Ausfahrten. 

-     Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissions-, Klima- und Naturschutzes.

-     Sicherstellung der qualitätsvollen Gestaltung der Gebäude, der öffentlichen und privaten Freiflächen sowie Straßenräume.

-     Die Hangkante mit ihrem Großgrün wird in die Planung integriert.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt "SA KRV421" gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Bebauung geschaffen werden.

 

03

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KRV706 "ICE-City. Teilbereich Ost / Neues Schmidtstedter Tor", in seiner Fassung vom 11.02.2019 (Anlage 2) und dessen Begründung mit Anlage (Anlagen 3 und 4) werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)