Sitzung: 10.04.2019 StR/003/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0117/19
Beschluss:
01
Für den Bereich
Krämpfervorstadt, Zum Güterbahnhof / östlich der Raiffeisenstraße / südlich der
Rathenaustraße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan KRV706 "ICE-City Ost, Teil A" aufgestellt werden. Der
Bereich des Bebauungsplanes wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung
des Geltungsbereichs im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine
geordnete städtebauliche Umnutzung nicht mehr für Bahnzwecke benötigter
Flächen.
- Städtebauliche und verkehrliche Verknüpfung mit dem
angrenzenden Stadtgefüge der Krämpfervorstadt unter Berücksichtigung des
Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt.
- Entwicklung eines gemischt
genutzten innerstädtischen Quartiers mit einem möglichen Nutzungsspektrum aus:
- Büro- und Verwaltungsgebäude,
- Tagungs-, Veranstaltungs-
und Kongressräumlichkeiten,
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- Schank- und
Speisewirtschaften,
- sonstige (nicht wesentlich
störende) Gewerbebetriebe,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke,
- Einzelhandelsnutzungen nur
untergeordnet im funktionalen Zusammenhang mit sonstigen Nutzungen oder der
Gebietsversorgung dienend,
- Sicherung der Wohnnutzung im Bestand (Zum Güterbahnhof
2, 4 ,6 ,8 ,10).
- Sicherung des Standortes
"Zughafens" als Sondergebiet zur Nutzung für Kreativwirtschaft und
Kulturveranstaltungen.
- Sicherung der für Bahnbetriebszwecke verbleibenden
notwendigen Flächen, Funktionen und Leitungsrechte.
- Definition der Verkehrserschließungsanlagen und deren
Anbindung an das vorhandene Straßennetz.
- Einordnung des ruhenden Verkehrs in einem zentralen
Parkhaus bzw. in gebäudebezogenen Tiefgaragen, Definition von Ein- und
Ausfahrten.Â
- Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissions-, Klima-
und Naturschutzes.
- Sicherstellung der qualitätsvollen Gestaltung der
Gebäude, der öffentlichen und privaten Freiflächen sowie Straßenräume.
- Die Hangkante mit ihrem Großgrün wird
in die Planung integriert.
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt "SA KRV421"
gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geordnete Bebauung geschaffen werden.
03
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes KRV706 "ICE-City. Teilbereich Ost / Neues Schmidtstedter
Tor", in seiner Fassung vom 11.02.2019 (Anlage 2) und dessen Begründung
mit Anlage (Anlagen 3 und 4) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)