Sitzung: 20.03.2019 StR/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1185/17
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 0026/17
vom 09.03.2017 entsprechend Anlage 2 begrenzt.
02
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
ILV696 "Regelung der Vergnügungsstätten Magdeburger Allee" (Anlage 2)
in seiner Fassung vom 07.02.2019 und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 a – c beigefügt.)