Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 0026/17 vom 09.03.2017 entsprechend Anlage 2 begrenzt.

 

02

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes ILV696 "Regelung der Vergnügungsstätten Magdeburger Allee" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 07.02.2019 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 a – c beigefügt.)