Sitzung: 18.02.2019 OR EGS/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0222/19
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂŒr die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des BĂŒrgerhauses gemÀà § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der BestĂ€tigung des Haushaltes verwendet.
Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 - vorbehaltlich der BestĂ€tigung des Haushaltes 2019 - umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den FachĂ€mtern zu fĂŒhren.