Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR- vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 - zur Verfügung  gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.