Sitzung: 14.02.2019 OR SAL/002/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0233/19
Entsprechend § 19 a
und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden derÂ
Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung
der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR- vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes 2019 - zur VerfügungÂ
gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.