Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 – zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Dies gilt auch für bereits getätigte Ausgaben. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.