Sitzung: 19.12.2018 StR/009/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1631/18
Beschluss:
01
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
2019 der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Stand 19.11.2018, gemäß Anlage 1 wird
festgestellt.
02
Sämtliche Jahresüberschüsse der SWE
Stadtwerke Erfurt GmbH für die Jahre 2018 bis 2021 sind zu thesaurieren.
03
Die Geschäftsführung der SWE Stadtwerke
Erfurt GmbH wird beauftragt, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um für die Jahre
2018 bis 2021 Jahresergebnisse zu erzielen, die die Bildung einer
Ansparrücklage gem. Stadtratsbeschluss Nr. 2493/11 vom 29.02.2012 in Höhe von
500 TEUR p.a. sowie darüber hinaus eine Thesaurierung von mindestens 6 Mio. EUR
im Zeitraum 2018 bis 2021 sicherstellen.
04
Die Landeshauptstadt Erfurt verzichtet auf
die mit Stadtratsbeschluss Nr. 1553/15 vom 18.11.2015 vorgesehene Rückführung
der mit Gesellschafterdarlehen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH an die BUGA
Erfurt 2021 gGmbH zur Vorfinanzierung des Durchführungshaushaltes ausgereichten
Finanzmittel in Höhe von 5 Mio. EUR nach Abschluss der Bundesgartenschau im
Jahr 2021. Das bis zum 31.12.2018 noch nicht ausgereichte Darlehen der SWE
Stadtwerke Erfurt GmbH an die BUGA Erfurt 2021 gGmbH in Höhe von 1,45 Mio. EUR
wird umgewandelt in eine Einlage in die Kapitalrücklage der Erfurter Garten-
und Ausstellungs gGmbH zur Weitergabe in Darlehensform an die BUGA Erfurt 2021
gGmbH.
05
Sofern der Zuschussbedarf zur Durchführung
der BUGA Erfurt 2021 nach Abrechnung unterhalb von 16 Mio. EUR liegt, ist
dieser Betrag zur Finanzierung der in 2022 vorgesehenen Ausschüttung der SWE
Stadtwerke Erfurt GmbH zu verwenden.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)