Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2019 der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Stand 19.11.2018, gemäß Anlage 1 wird festgestellt.

 

02

Sämtliche Jahresüberschüsse der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH für die Jahre 2018 bis 2021 sind zu thesaurieren.

 

03

Die Geschäftsführung der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH wird beauftragt, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um für die Jahre 2018 bis 2021 Jahresergebnisse zu erzielen, die die Bildung einer Ansparrücklage gem. Stadtratsbeschluss Nr. 2493/11 vom 29.02.2012 in Höhe von 500 TEUR p.a. sowie darüber hinaus eine Thesaurierung von mindestens 6 Mio. EUR im Zeitraum 2018 bis 2021 sicherstellen.

 

04

Die Landeshauptstadt Erfurt verzichtet auf die mit Stadtratsbeschluss Nr. 1553/15 vom 18.11.2015 vorgesehene Rückführung der mit Gesellschafterdarlehen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH an die BUGA Erfurt 2021 gGmbH zur Vorfinanzierung des Durchführungshaushaltes ausgereichten Finanzmittel in Höhe von 5 Mio. EUR nach Abschluss der Bundesgartenschau im Jahr 2021. Das bis zum 31.12.2018 noch nicht ausgereichte Darlehen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH an die BUGA Erfurt 2021 gGmbH in Höhe von 1,45 Mio. EUR wird umgewandelt in eine Einlage in die Kapitalrücklage der Erfurter Garten- und Ausstellungs gGmbH zur Weitergabe in Darlehensform an die BUGA Erfurt 2021 gGmbH.

 

05

Sofern der Zuschussbedarf zur Durchführung der BUGA Erfurt 2021 nach Abrechnung unterhalb von 16 Mio. EUR liegt, ist dieser Betrag zur Finanzierung der in 2022 vorgesehenen Ausschüttung der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH zu verwenden.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)