Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 565,25 EUR für die Erledigung von dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für die Verlängerung  der Arbeitsplatte und die Anbringung einer Abschlussleiste -   Mehrzweckraum 1. OG. ) zur Verfügung gestellt.