Sitzung: 21.11.2018 StR/011/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0515/18
Beschluss:
1. Dem
Stadtrat sind Flurstücke, nach Gemarkungen getrennt, aufzulisten, die sich im
Eigentum der Stadt Erfurt befinden, voraussichtlich nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten erschlossen werden können und für die Schaffung von
Planungsrecht für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern geeignet sind. Es
wird darum gebeten, jeweils die geschätzte Anzahl von Ein- bzw.
Zweifamilienhäusern anzugeben, die errichtet werden können.
2. Ein
Konzept zu erarbeiten, wie familienfreundliches Bauen von der Stadt Erfurt
gefördert werden kann. Dieses Konzept soll u. a. die Initiative der
Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag bezüglich Baukindergeld und
Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer bei der Schaffung von selbstgenutzten
Wohneigentum ergänzen.
3.
Verstärkt bauträgerfreie B-Plangebiete für Wohnungsbau auszuweisen, die
Grundstücke durch die Stadtverwaltung selber zu erschließen und die
erschlossenen Grundstücke direkt an Bauwillige zu veräußern.
4.
B-Planverfahren deutlich zu beschleunigen, um Zeit und Kosten für die Käufer zu
sparen. Wenn nach §34 BauGB ein Bauantrag genehmigt werden kann, ist auf ein
B-Planverfahren zu verzichten.
5.
Verstärkt in den ländlich geprägten Ortsteilen Wohnbauland auszuweisen, da dort
die Grundstückspreise günstiger sind als in der Kernstadt.
6. Die
Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft ist vorzubereiten, die im
Auftrag der Stadt Grundstücke aufkauft, Wohnungsbauvorhaben nach den
vorgenannten Prämissen und ggf. auch andere bedeutende kommunale Bauvorhaben
durchführen kann.
7. Dem
Stadtrat ist zur Umsetzung der Punkte 1 bis 6 bis zum Ende des I. Quartals 2019
durch den Oberbürgermeister ein Konzept vorzulegen.