Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Ergänzung zum bereits beauftragten Baulandmodell (DS 1308/17) in Erfurt:

 

1. Dem Stadtrat sind Flurstücke, nach Gemarkungen getrennt, aufzulisten, die sich im Eigentum der Stadt Erfurt befinden, voraussichtlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erschlossen werden können und für die Schaffung von Planungsrecht für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern geeignet sind. Es wird darum gebeten, jeweils die geschätzte Anzahl von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern anzugeben, die errichtet werden können.

 

2. Ein Konzept zu erarbeiten, wie familienfreundliches Bauen von der Stadt Erfurt gefördert werden kann. Dieses Konzept soll u. a. die Initiative der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag bezüglich Baukindergeld und Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer bei der Schaffung von selbstgenutzten Wohneigentum ergänzen.

 

3. Verstärkt bauträgerfreie B-Plangebiete für Wohnungsbau auszuweisen, die Grundstücke durch die Stadtverwaltung selber zu erschließen und die erschlossenen Grundstücke direkt an Bauwillige zu veräußern.

 

4. B-Planverfahren deutlich zu beschleunigen, um Zeit und Kosten für die Käufer zu sparen. Wenn nach §34 BauGB ein Bauantrag genehmigt werden kann, ist auf ein B-Planverfahren zu verzichten.

 

5. Verstärkt in den ländlich geprägten Ortsteilen Wohnbauland auszuweisen, da dort die Grundstückspreise günstiger sind als in der Kernstadt.

 

6. Die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft ist vorzubereiten, die im Auftrag der Stadt Grundstücke aufkauft, Wohnungsbauvorhaben nach den vorgenannten Prämissen und ggf. auch andere bedeutende kommunale Bauvorhaben durchführen kann.

 

7. Dem Stadtrat ist zur Umsetzung der Punkte 1 bis 6 bis zum Ende des I. Quartals 2019 durch den Oberbürgermeister ein Konzept vorzulegen.