Sitzung: 05.11.2018 OR SWB/008/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2294/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus- hier: Lautsprecheranlage/Boxen - finanzielle Mittel i. H. v. 536,99 EUR zur Verfügung gestellt.