Sitzung: 06.11.2018 OR URB/008/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2280/18
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 30,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.