Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

  1. Die Stichstraße der Binderslebener Landstraße wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr  gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz  (ThürStrG), gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.
  2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als  Gemeindestraße.
  3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.