Sitzung: 15.11.2018 BuV/009/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0612/18
Beschluss
- Die Stichstraße der Binderslebener
Landstraße wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])
dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6
Thüringer Straßengesetz (ThürStrG),
gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Einstufung der Straße erfolgt
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung alsÂ
Gemeindestraße.
- Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.