Sitzung: 24.10.2018 OR BUE/008/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2226/18
Beschluss
Entsprechend § 18(b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderkreis Stertzing-Orgel
Büßleben e.V. für bereits stattgefundene Konzerte, 975,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können entsprechend Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung,
Dekorationsmaterial, Druckkosten der Flyer, Blumen und Präsente eingesetzt
werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.