Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die DS 2010/18 – "Verwaltungsentwurf zum Schulnetzplan 2019 bis 2023/24" wird durch den Ortsteilrat Alach einstimmig zur Kenntnis genommen unter Beachtung folgender Stellungnahme bzw. Hinweise des Ortsteilrates.

 

Der Ortsteilrat Alach bedankt sich für die Möglichkeit, zum Verwaltungsentwurf zur Fortschreibung des Schulnetzes der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 eine Stellungnahme abgeben zu dürfen.

 

Unser Dank geht auch an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Erfurt – Amt für Bildung für die ausführliche Darstellung der Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der Erfurter Schul- und Bildungslandschaft. Wir sind der Auffassung, dass ein attraktives, verlässliches und zukunftsorientiertes Schul- und Bildungsangebot für die Landeshauptstadt Erfurt und deren Bevölkerung ein nicht zu vernachlässigender Standortfaktor ist. Familien beziehen maßgeblich die Gegebenheiten zur schulischen und beruflichen Ausbildung in ihrer Wahl des Wohn- und Arbeitsortes mit ein.

 

Durch die Zuweisung der durch den Neubau der Kita „Glückskäfer“ im Sommer 2012 freigewordenen Räumlichkeiten zur Nutzung durch die Bergkreisschule Alach, deren Instandsetzung, Sanierung und der Umbau, hat sich ein deutlich verbessertes Raumangebot für die Schule und deren Ganztagsschulkonzept ergeben.

 

Hierfür sind wir als Ortsteilrat sehr dankbar.

 

Die Bergkreisschule Alach genießt nicht nur durch ihre wohnortnahe  Lage, sondern maßgeblich durch ihre hohe Qualität der schulischen Arbeit, ihr Schulkonzept und ihre enge Einbindung in den Sozialraum, ein hohes Ansehen und eine verstärkte Nachfrage. Allein die für den ländlichen Raum sehr hohe Quote der Ganztagsbetreuung sprechen für die Bergkreisschule Alach.

 

Allgemein müssen wir jedoch erneut feststellen, dass die Belange der Erfurter Ortsteile in Stadtrandlage bzw. mit dörflichem / ländlichen Charakter im Verwaltungsentwurf keine oder nur unzureichend Berücksichtigung finden.  Die gewachsenen und bewährten Strukturen im „Sozialraum“ der Ortsteile und deren Möglichkeiten und Potentiale werden nicht entsprechend wahrgenommen.

 

Aus unserer Sicht trägt der vorliegende Verwaltungsentwurf den Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen der in unserem Ortsteil lebenden Familien und deren Kindern nur unzureichend Rechnung.

 

Mit der nach wie vor geltenden Beschränkung der Bergkreisschule Alach auf eine „1,5-Zügigkeit“ und die nur ausnahmsweise zu genehmigenden Gastschulverhältnisse, wird eine Weiterentwicklung, trotz steigenden Schülerzahlen im Einzugsgebiet und einer Vielzahl (abgelehnter) Gastschulanträge, nahezu ausgeschlossen. Die im Ortsteil liegenden Potentiale werden ungenutzt gelassen.

 

In den Szenarien zur Entwicklung der Kapazitäten im Planungsraum Süd/Südwest findet sich die Bergkreisschule Alach nicht. Gerade hier bestehen jedoch Möglichkeiten, welche auch in Zukunft eine wohnortnahe Beschulung unserer Kinder ermöglichen würden.

 

 

Als Ortsteilrat Alach beantragen wir folgende Maßnahmen:

 

1. Aufhebung der Festlegung der „1,5-Zügigkeit“ der Bergkreisschule Alach und Erweiterung auf eine „Zweizügige Grundschule“.

 

2. Schaffung der entsprechenden räumlichen Kapazitäten in Form von drei zusätzlichen Unterrichtsräumen am Standort. Aufnahme bzw. Heraufstufung der Bergkreisschule Alach in der Prioritätenliste der notwenigen Schul-Erweiterungsbauten.

 

3. Erweiterung des Schulbezirkes für die Bergkreisschule Alach. (Mit dieser Maßnahme könnte auch eine Entlastung der überlasteten Grundschule 8 erreicht werden)

 

4. Aufnahme der Bergkreisschule Alach in die Prioritätenliste zu notwendigen Neubauten von Schulsporthallen und Kleinsporthallen.

 

Wir sind der Auffassung, dass bedingt durch den Bevölkerungsanstieg und den vermehrten Zuzug junger Familien in den Bergkreis und die damit verbundene steigende Nachfrage an Betreuungs- und Schulangeboten die oben genannten Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind.

 

Die mit dem Neubau der Kita „Glückskäfer“ und den ersten Sanierungsmaßnahmen in der Bergkreisschule Alach begonnene Weiterentwicklung der Angebote im Ortsteil, muss zwingend die Erweiterung  der Bergkreisschule nach sich ziehen.

 

Abschließend möchten wir dem Amt für Bildung der Landeshauptstadt Erfurt, dem Staatlichen Schulamt Erfurt, sowie den anderen am Entscheidungsprozess Beteiligten anbieten, in einem gemeinsamen kooperativen Gespräch mit dem Ortsteilrat Alach, sowie den ortsansässigen Vereinen und Firmen Umsetzungsmöglichkeiten zu erörtern, damit unsere Kinder eine optimale Möglichkeit zur schulischen Ausbildung haben.