Sitzung: 06.11.2018 OR RIE/008/2018
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2162/18
Beschluss:
Entsprechend § 19 e, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Weihnachtsfeier im Haus Zuflucht finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsfeier (Kulturelles Programm, Dekoration, Speisen und Getränke) eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.