Sitzung: 25.10.2018 OR SAL/008/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2163/18
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 1009,35 EUR, zur Verfügung gestellt.