Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 1009,35 EUR, zur Verfügung gestellt.