Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeisterin werden für  die Vorbereitung und Durchführung des Martinsumzuges   (Speisen und Getränke, musikalischen Umrahmung) finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â