Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a) werden dem Deutschen Familienverband e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für die Anschaffung von Fahrradständern für die Gemeinschaftsunterkunft verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Abrechnung der Mittel ist durch Vorlage der Originalrechnungen auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.