Sitzung: 20.09.2018 BuV/008/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0952/18
Beschluss
- Die Stadt Erfurt beabsichtigt die
Straße Moritzhof entsprechend Übersichtsplan     Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer
Straßengesetz (ThürStG) einzuziehen. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
-  Der Beschluss ist gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich   im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,  wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung vorbringen kann.