Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

  1. Die Stadt Erfurt beabsichtigt die Straße Moritzhof entsprechend Übersichtsplan      Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz  (ThürStG)  einzuziehen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.  Der Beschluss ist gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich    im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,   wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung  vorbringen  kann.

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.