Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 04.06.2018 für das Vorhaben Wohnanlage Nordhäuser Straße / Europaplatz wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

Das Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet.

 

 

02

Für den Bereich zwischen der Nordhäuser Straße und dem Europaplatz soll gemäߠ§12 Abs. 1  Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße / Europaplatz“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Gispersleben-Kiliani, Flur 5, Flurstück 224, 225, 228 und Teilflächen des Flurstücks 229 sowie das Grundstück Gemarkung Gispersleben-Kiliani, Flur 7, Flurstück 643/10. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Errichtung einer zeitgemäßen Wohnanlage für unterschiedliche Altersgruppen

-     25 % Wohnungsanteil für Senioren und behinderte Menschen

-     20 % Sozialwohnungsanteil

-     Begrenzung der Geschossflächenzahl (GFZ) im WA auf 1,4

-     Flächensparende Nachnutzung einer Brachfläche im Siedlungszusammenhang

-     Schaffung eines eigenen Wohnquartiers mit angemessenem eigenem Wohnumfeld, hoher Wohnqualität und guter sozialer Brauchbarkeit durch Herstellung einer städtebaulichen Synthese zwischen den großmaßstäblichen gewerblichen Nutzungen und der östlich der Nordhäuser Straße angrenzenden Großwohnsiedlung

-     Umsetzung notwendiger Umweltschutzmaßnahmen

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

04

Der Vorhaben- und Erschließungsplan GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße/Europaplatz“ in seiner Fassung vom 09.07.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden als Vorentwurf gebilligt.

 

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße/Europaplatz“ und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

06

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – c beigefügt.)