Sitzung: 05.09.2018 StR/006/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1185/18
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 04.06.2018 für das
Vorhaben Wohnanlage Nordhäuser Straße / Europaplatz wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren wird
eingeleitet.
02
Für den Bereich zwischen der Nordhäuser
Straße und dem Europaplatz soll gemäß §12 Abs. 1
Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße / Europaplatz“
aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung
Gispersleben-Kiliani, Flur 5, Flurstück 224, 225, 228 und Teilflächen des
Flurstücks 229 sowie das Grundstück Gemarkung Gispersleben-Kiliani, Flur 7,
Flurstück 643/10. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung
des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Errichtung
einer zeitgemäßen Wohnanlage für unterschiedliche Altersgruppen
-
25 %
Wohnungsanteil für Senioren und behinderte Menschen
-
20 %
Sozialwohnungsanteil
-
Begrenzung
der Geschossflächenzahl (GFZ) im WA auf 1,4
-
Flächensparende
Nachnutzung einer Brachfläche im Siedlungszusammenhang
-
Schaffung
eines eigenen Wohnquartiers mit angemessenem eigenem Wohnumfeld, hoher
Wohnqualität und guter sozialer Brauchbarkeit durch Herstellung einer
städtebaulichen Synthese zwischen den großmaßstäblichen gewerblichen Nutzungen
und der östlich der Nordhäuser Straße angrenzenden Großwohnsiedlung
-
Umsetzung
notwendiger Umweltschutzmaßnahmen
03
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Vorhaben- und Erschließungsplan GIS699
"Wohnanlage Nordhäuser Straße/Europaplatz“ in seiner Fassung vom
09.07.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden als Vorentwurf
gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
GIS699 "Wohnanlage Nordhäuser Straße/Europaplatz“ und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
06
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13 a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 9 a – c beigefügt.)