Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

3.1. 1908/18 - Verwendung von Mitteln nach § 4 der Ortsteilverfassung - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

3.2. 1911/18 - Verwendung von Mitteln nach § 4 der Ortsteilverfassung - Ausstattung Bürgerhaus

3.3. 1912/18 - Verwendung von Mitteln nach § 4 der Ortsteilverfassung - Instandsetzung Bürgerhaus Schwerborn

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. – 3.3. erweitert.