Sitzung: 13.08.2018 OR SCH/006/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1640/18
Beschluss
Entsprechend §19(e) Anlage 5
der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister, für die
Vorbereitung und Durchführung einer Einweihungsveranstaltung nach erfolgter
Sanierung des Bürgerhauses, 57,08 EUR zur Verfügung gestellt.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.