Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend §19(e) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister, für die Vorbereitung und Durchführung einer Einweihungsveranstaltung nach erfolgter Sanierung des Bürgerhauses, 57,08 EUR zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.