Beschluss:
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Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Freunde und Förderer der Grundschule 27 e.V.
 4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Stadtteilfest
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert