Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

  1. Die Stichstraße des Wachsenburgweges wird entsprechend Übersichtsplan
     (Anlage 1
    [1])  dem öffentlichen Verkehr  gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz  (ThürStrG), gewidmet.  Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung
           als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.