Sitzung: 16.08.2018 BuV/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2678/17
Beschluss
- Die Stichstraße des Wachsenburgweges
wird entsprechend Ãœbersichtsplan
 (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung
          als Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.