Sitzung: 16.08.2018 BuV/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0613/18
Beschluss
1.
Die
Stadt Erfurt beabsichtigt einen Teilbereich der Lobensteiner Straße,
entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz ThürStG)Â
einzuziehen. Der Übersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Beschluss ist gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,  wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung vorbringen kann.