Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.            Die Stadt Erfurt beabsichtigt einen Teilbereich der Lobensteiner Straße, entsprechend  Ãœbersichtsplan (Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz  ThürStG)  einzuziehen.  Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2.            Der Beschluss ist gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich im Amtsblatt der  Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,   wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung  vorbringen kann.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.