Sitzung: 16.08.2018 BuV/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0611/18
Beschluss
- Die Straße Barbarossahof wird
entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.  Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Einstufung der Straße erfolgt
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung alsÂ
Gemeindestraße.
- Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.