Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich südlich der Gothaer Landstraße, westlich der Messe und östlich bzw. nördlich der Wartburgstraße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

im Nordwesten:      durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 253/3; 251/1; 249/4; 249/3 und 247/6 der Flur 3, Gemarkung Schmira

 

im Nordosten:                    durch die südwestliche Grenze des Flurstücks 201/2 und 203/2

                                               der Flur 12, Gemarkung Hochheim bzw. die westliche Grenze des

                                               Geltungsbereiches des Bebauungsplanes HOH 400 "Messe in

                                               einem Teilbereich der ega

 

im Südosten:          durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 133/1der Flur 12, Gemarkung Hochheim (Wartburgstraße)

 

im Südwesten:       durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 133/1, Flur 3, Gemarkung Hochheim (Wartburgstraße) und die südwestliche Grenze der Flurstücke 251/1 und 553/3 der Flur 3, Gemarkung Schmira

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-   Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau eines Park & Ride-Parkplatzes mit einer Kapazität von ca. 400 Kfz-Stellplätzen und eines Parkplatzes für ca. 30 - 50 Reisebusse

-   Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau von temporären Abstellflächen für die BUGA im Jahr 2021 und damit die Erweiterung der Stellplatzkapazität auf 1000 Kfz-Stellplätzen und 100 Busstellplätzen am Standort

-   Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung bei entsprechender Flächenverfügbarkeit für den Bau eines Reisemobilhafens mit ca. 100 Stellplätzen

-   Erschließung des Parkplatzes über die Gothaer /Eisenacher Straße, um Belastungen des für diese Erschließung nicht geeigneten Straßennetzes in Erfurt-Hochheim zu vermeiden

-   Parkplatzzufahrt über die Wartburgstraße

-   Die Umweltauswirkungen sollen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausführlich untersucht und bewertet werden.

 

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (3 Varianten) in seiner Fassung vom 23.04.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

 

03

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Einordnung eines Fahrradleihsystems geprüft. Dabei sind die Szenarien und Bedarfe für die Zeit während und nach der BUGA 21 zu prüfen. Gegenstand dieser Prüfung sollen mehrere potentielle Anbieter von Fahrradleihsystemen sein, mindestens jedoch sind die Konzepte der Fachhochschule Erfurt und der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

Vor dem Hintergrund des ansteigenden Rückweges zum Park & Ride-Parkplatz soll bei der Prüfung darauf eingegangen werden, inwieweit das Leihsystem auch E-Bikes inklusive Lademöglichkeiten am Park & Ride-Parkplatz und Kombitickets für die Straßenbahn (mit Fahrradmitnahme) beinhalten kann. 

 

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)