Sitzung: 30.05.2018 OR STO/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1103/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim finanzielle Mittel i.H.v. 1400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel werden zur Ausstattung des Bürgerhauses eingesetzt.