Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2 a) , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kindergarten  CJD Erfurt für die Durchführung des Sommerfestes  ( Hüpfburg etc.) finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.