Sitzung: 17.05.2018 StR 004-01/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0725/18
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
unter Hinzuziehung eines externen Gutachters den Feuerwehrbedarfsplan für die
Jahre 2020 – 2030 fortzuschreiben. Das Dokument soll in Form eines
integrierten, auch die feuerwehrtechnischen Standorte und Technik umfassenden
Werkes erstellt werden. Die notwendigen Maßnahmen sind in einer
Prioritätenliste zu untersetzen.
02
Dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben ist bis zu seiner Sitzung am 20.06.2018 eine
Kostenschätzung für die Beauftragung eines externen Gutachters vorzulegen und in der
Haushaltsaufstellung 2019 zu berücksichtigen.
03
Das durch den externen Gutachter zu
erstellende Gutachten ist dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und
Ortsteile direkt nach seiner Fertigstellung vorzulegen.
04
In dem unter BP 01 benannten Dokument sind
auch die notwendigen Werterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an den
vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen der bestehenden Feuerwehrstandorte
zu ermitteln und ebenfalls zu priorisieren.