Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
im Jahr 2010 beschlossenen Sportstättenleitplan der Landeshauptstadt mit dem
Ziel fortzuschreiben, ihn an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung der Stadt
entsprechend der städtischen Prognosen anzupassen.
02
Auf Grundlage einer umfassenden Bestands-
und Bedarfsanalyse ist der Sportstättenleitplan zu einem
Sportentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt weiterzuentwickeln. Der
Stadtrat ist im 3. Quartal 2018 erstmals über den Bearbeitungsstand zu
informieren.
03
In den Entwicklungsprozess sind
u.a. der Stadtsportbund Erfurt und der Landessportbund Thüringen und Vertreter
der Messe Erfurt GmbH einzubeziehen sowie eine Sportvereinsbefragung, eine
Bürgerbefragung und eine geeignete Bürgerbeteiligung durchzuführen. Zudem ist
eine geeignete, durch Fördermittel refinanzierte, externe wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation im Prozess sicherzustellen. Die hierfür notwendigen
finanziellen Mittel sind in der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019 / 2020 zu
berücksichtigen und dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebes zuzuführen.
04
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse und
der Bürgerbeteiligung ist eine mittel- und langfristige Sportstättenbedarfs-
und Investitionsplanung als Teil des Sportentwicklungskonzeptes zu erstellen.