Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den im Jahr 2010 beschlossenen Sportstättenleitplan der Landeshauptstadt mit dem Ziel fortzuschreiben, ihn an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung der Stadt entsprechend der städtischen Prognosen anzupassen.

 

02

Auf Grundlage einer umfassenden Bestands- und Bedarfsanalyse ist der Sportstättenleitplan zu einem Sportentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt weiterzuentwickeln. Der Stadtrat ist im 3. Quartal 2018 erstmals über den Bearbeitungsstand zu informieren.

 

03

In den Entwicklungsprozess sind u.a. der Stadtsportbund Erfurt und der Landessportbund Thüringen und Vertreter der Messe Erfurt GmbH einzubeziehen sowie eine Sportvereinsbefragung, eine Bürgerbefragung und eine geeignete Bürgerbeteiligung durchzuführen. Zudem ist eine geeignete, durch Fördermittel refinanzierte, externe wissenschaftliche Begleitung und Evaluation im Prozess sicherzustellen. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind in der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019 / 2020 zu berücksichtigen und dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebes zuzuführen.

 

04

Auf Grundlage der Befragungsergebnisse und der Bürgerbeteiligung ist eine mittel- und langfristige Sportstättenbedarfs- und Investitionsplanung als Teil des Sportentwicklungskonzeptes zu erstellen.