Sitzung: 03.05.2018 OR SAL/004.1/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0785/18
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der SG
Salomonsborn 04 e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der
Kinderweihnachtsfeier, finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Preisen und
Spielen eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.