Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der SG Salomonsborn 04 e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kinderweihnachtsfeier, finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Preisen und Spielen eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.