Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt – Hochheim e. V. werden 250,00 EUR gem. §§ 17 a) i. V. m. 18 a, d) der Ortsteilverfassung zur Organisation und Durchführung des Brauchtumsfeuers mit Tanz in den Mai zur Verfügung gestellt.

 

2.)  Die Mittel werden eingesetzt für Gebühren und Genehmigungen sowie Werbeartikel für diese Veranstaltung.

 

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.