Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 der Ortsteilverfassung werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 5.000,00 Euro für die Erneuerung der Abwasserhausanschlussleitungen zur Verfügung gestellt.

Vom Baumbestand gehen die Durchwurzelungen des Leitungsbereiches aus. Die Kamera-Befahrung, welche in jedem Jahr durchgeführt wird, ergab eine verstärkte Wurzelbildung, so dass eine kostenintensive Ausfräsung der Abwasserrohre regelmäßig fällig ist. In Folge der Instandsetzung ist eine zwangsweise Fällung der Bäume erforderlich.