Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.       Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin  oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung  der  Repräsentations-aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2.       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.