Beschluss:

 

01

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15 für den Bereich Johannesvorstadt/ Hohenwinden „Naherholungsgebiet Nordstrand“ in seiner Fassung vom 15.11.2017 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung und deren Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)