Beschluss:

 

01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT681 "Am Johannesufer" vom 03.03.2016 (DS 2439/15) wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681 begrenzt und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Erfurt-Mitte:

Flur 124, Flurstücke 145, 126 (teilweise, 143/5 (teilweise)

Flur 125, Flurstücke: 74/6, 43/9, 43/11, 43/1 (teilweise), , 43/10 (teilweise), , 43/14 (teilweise), 73/4, 73/6,

 

02

Die Zwischenabwägung (Anlage 5) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681 „Am Johannesufer“ in seiner Fassung vom 06.12.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Bis zum Abschluss des Durchführungsvertrags ist zu prüfen, inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in diesem Planungsraum besteht und die Kindertagesstätte Aufnahme in das Programm zur Erhaltung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Erfurt bzw. in den Kita-Bedarfsplan finden kann. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Modalitäten mit dem Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.

 

06

Das Hochhausverträglichkeitsgutachten, Arbeitsstand vom 08.01.2018 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13 a – f beigefügt.)