Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 2177/17
Beschluss:
01
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT681 "Am Johannesufer" vom
03.03.2016 (DS 2439/15) wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie folgt
geändert:
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ALT681 begrenzt und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Erfurt-Mitte:
Flur 124, Flurstücke 145, 126 (teilweise,
143/5 (teilweise)
Flur 125, Flurstücke: 74/6, 43/9, 43/11,
43/1 (teilweise), , 43/10 (teilweise), , 43/14 (teilweise), 73/4, 73/6,
02
Die Zwischenabwägung (Anlage 5)
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681 „Am Johannesufer“ in seiner Fassung
vom 06.12.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)
und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
05
Bis zum Abschluss des Durchführungsvertrags
ist zu prüfen, inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in
diesem Planungsraum besteht und die Kindertagesstätte Aufnahme in das Programm
zur Erhaltung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Erfurt bzw. in den
Kita-Bedarfsplan finden kann. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen
Modalitäten mit dem Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.
06
Das
Hochhausverträglichkeitsgutachten, Arbeitsstand vom 08.01.2018 (Anlage 6) wird
gebilligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 13 a – f beigefügt.)