Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhaus, u.a. zur Sanierung der vorhandenen Küchenmöbel, Vitrinen und Malerarbeiten, finanzielle Mittel i.H.v. 2500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.