Sitzung: 21.02.2018 OR MOL/002.1/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0295/18
Dem Ortsteilbürgermeister werden für Repräsentationen finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsen-                                          tationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf                                             Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.