Sitzung: 22.02.2018 OR SAL/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0388/18
Beschluss
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der
Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes
verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet
Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1
der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in
Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und
erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.