Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung  von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.06.2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gem. § 8 Abs.1b  der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes verwendet.

 

Die geschäftsführende Dienststelle, hier D 01- Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2  Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung  von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.06.2016 umzusetzen und erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss – Inhalt entsprechen, werden anerkannt.