Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. für die Durchführung und Ausgestaltung des traditionellen Wiesenhügelfestes, welches am 08.09.2018 stattfindet, finanzielle Mittel in Höhe von 1.200,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)   Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.