Sitzung: 15.02.2018 OR WAL/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0297/18
Der Ortsteilbürgermeisterin werden für Repräsentationen finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet die Ortsteilbürgermeisterin über den Einsatz der Mittel.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf                                             Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.