Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ortsteilbürgermeisterin werden für Repräsentationen finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt  aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet die Ortsteilbürgermeisterin über den Einsatz der Mittel.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege  auf                                              Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.