Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Jugendhilfeausschluss beschließt folgende Änderungen der Förderrichtlinien für den Bereich Jugendhilfe:

 

Projekte, Dienste und Einrichtungen -FRLJHEF-P

Pkt. 5.3

Dazu gehören auch Mietnebenkosten und die Anschaffung von Gegenständen bis

800 EUR netto.

 

Investive Förderung -FRLJHEF-I

Pkt. 2. b)

Maßnahmen der technischen und inventarmäßigen Ausstattung ab 800 EUR netto.

 

02

Die Änderungen werden rückwirkend zum 01.01.2018 wirksam.