Sitzung: 20.12.2017 StR/008/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 1788/17
Beschluss:
01
Der Stadtrat der Landeshauptstadt
Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der
Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Betreuungsentgelten und
Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(KitaEO)“ mit dem Ziel, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire
und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.
02
Diese Entgeltordnung soll für alle
Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für
Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen,
diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.
03
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, zu der Entgeltordnung eine Erläuterung für Eltern zu erstellen, die
die Anwendung erklärt und die Berechnungen für Eltern, Kita-Leitungen und freie
Träger nachvollziehbar darstellt. Die Entgeltordnung und Erläuterungen sind den
Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und auf dem Internet-Portal der
Stadtverwaltung zu veröffentlichen. Die Verwaltung des Jugendamtes und die
freien Träger werden aufgefordert, sich regelmäßig gemeinsam zur Umsetzung der
einheitlichen Entgeltordnung abzustimmen.
04
Für die beschlossene Entgeltordnung
ist eine Revision vorzunehmen. Folgende Regelungen sind dabei zu
berücksichtigen:
a)
Die Revision liegt in Verantwortung
des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung ein
geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat für Kindertageseinrichtungen,
die Verwaltung des Jugendamtes, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen
Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger von Kindertageseinrichtungen und
der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten
stimmberechtigte Mitglieder sind. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis
zum III. Quartal 2019 vorzulegen.
b)
Die Prüfung beinhaltet insbesondere:
I.
eine Einschätzung zur Umsetzung der
einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial
gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine
Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen,
II.
die Überprüfung der Angemessenheit
der Höhe der unter Ziffer 2.7 KitaEO aufgeführten pauschalen
Absetzungstatbestände insbesondere unter Berücksichtigung möglicher
Gesetzesänderungen im Rahmen der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung
(ThürHortkBVO),
III.
die Überprüfung der Angemessenheit
der Freibeträge in Ziffer 2.8 KitaEO bzgl. der zum Zeitpunkt der Revision
aktuell gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII,
IV.
die Überprüfung und gegebenenfalls
Anpassung der derzeitigen Differenzierung des Betreuungsentgeltes nach
Altersgruppen in Ziffer 3.1 KitaEO nach Inkrafttreten des neuen Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) zwecks möglicher Vereinheitlichung
der Altersstruktur bzw. Umstellung auf eine mehrstufigere, aufwandsorientiertere
Differenzierung.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)