Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)“ mit dem Ziel, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.

 

02

Diese Entgeltordnung soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu der Entgeltordnung eine Erläuterung für Eltern zu erstellen, die die Anwendung erklärt und die Berechnungen für Eltern, Kita-Leitungen und freie Träger nachvollziehbar darstellt. Die Entgeltordnung und Erläuterungen sind den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und auf dem Internet-Portal der Stadtverwaltung zu veröffentlichen. Die Verwaltung des Jugendamtes und die freien Träger werden aufgefordert, sich regelmäßig gemeinsam zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung abzustimmen.

 

04

Für die beschlossene Entgeltordnung ist eine Revision vorzunehmen. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:

a)   Die Revision liegt in Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Ãœberprüfung ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat für Kindertageseinrichtungen, die Verwaltung des Jugendamtes, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger von Kindertageseinrichtungen und der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten stimmberechtigte Mitglieder sind. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2019 vorzulegen.

b)   Die Prüfung beinhaltet insbesondere:

                     I.        eine Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen,

                   II.        die Ãœberprüfung der Angemessenheit der Höhe der unter Ziffer 2.7 KitaEO aufgeführten pauschalen Absetzungstatbestände insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Gesetzesänderungen im Rahmen der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkBVO),

                  III.        die Ãœberprüfung der Angemessenheit der Freibeträge in Ziffer 2.8 KitaEO bzgl. der zum Zeitpunkt der Revision aktuell gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII,

                  IV.        die Ãœberprüfung und gegebenenfalls Anpassung der derzeitigen Differenzierung des Betreuungsentgeltes nach Altersgruppen in Ziffer 3.1 KitaEO nach Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) zwecks möglicher Vereinheitlichung der Altersstruktur bzw. Umstellung auf eine mehrstufigere, aufwandsorientiertere Differenzierung.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)