Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a i. V. m. § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der FFW Erfurt-Melchendorf finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro für die Ausstattung und Gestaltung der traditionellen Weihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel werden u. a. für Kaffee, Kuchen, Weihnachtsgebäck sowie Wichtelpäckchen verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.