Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. mit § 8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zusätzlich zum Beschluss Nr.: 1073/17 sowie Beschluss Nr.: 2168/17 für das Bürgerhaus Melchendorf finanzielle Mittel in Höhe von 1.200,00 Euro zur Verfügung gestellt.